Impressum | AGBs

H2O Wasserbetten

Inhaber: Torsten Partschefeld

Große Str. 3
49134 Wallenhorst

Telefon: 0170 – 83 593 00

E-Mail: info@h2o-wasserbett.de
Internet: www.h2o-wasserbett.de
Sitz der Firma: Wallenhorst
Amtsgericht Osnabrück
Umsatzsteuer-ID: DE 173 577 106
Für den Inhalt verantwortlich: Torsten Partschefeld

Allgemeine Geschäftsbedingungen von H2O-Wasserbetten

§ 1 Geltungsbereich 

  1. Die vorliegenden AGB (Stand April 2016) gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und H2O-Wasserbetten. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sind diese AGB einmal wirksam in einen Vertrag mit dem Kunden einbezogen worden, so gelten sie auch für künftige Verträge und Bestellungen dieses Kunden bei H2O-Wasserbetten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur bei ausdrücklich schriftlicher Anerkennung durch H2O-Wasserbetten verbindlich.
  3. Die AGBs befinden sich öffentlich zugänglich auf unserer Internetseite unter Impressum/AGbs und liegen in unserem Räumlichkeiten aus und sind bei jedem Auftrag Bestandteil des Vertrages.

§ 2 Angebot – Bestellung – Vertragsschluss

  1. Alle in Prospekten, Anzeigen etc. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitet Angebote hält H2O-Wasserbetten sich 30 Tage, sofern die Gültigkeit nicht explizit auf eine bestimmtes Datum begrenzt ist.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen H2O-Wasserbetten und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
    Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Leichte Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Polsterarbeiten sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.
  3. Zusätzlich beauftragte Leistungen, die zuvor vertraglich nicht festgelegt worden sind, werden zusätzlich in Rechnung gestellt und sind spätestens bei Übergabe bzw. Abnahme zur Zahlung fällig.
  4. Auftragsänderungen sind nur dann möglich, wenn noch nicht mit der Fertigung begonnen wurde. Eventuelle Kosten für vom Kunden gewünschte Auftragsänderungen gehen zu dessen Lasten.
  5. Der Kunde hat jede Adress- oder Firmenänderung H2O-Wasserbetten unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
  6. Eine Stornierung eines getätigten Auftrages ist vom Gesetz ausgeschlossen und somit nicht möglich sh. § 433 BGB
  7. Die in der Auftragsbestätigung festgelegten Beschaffenheiten legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschließend fest. Leichte Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen und Polsterarbeiten sowie Abweichungen von Maßdaten bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
  2. Von H2O-Wasserbetten vertragsgemäß gestellte Rechnungen sind vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarung bei Lieferung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Satz 1 gilt bei Teillieferungen für die Rechnung über jede gelieferte Teilmenge entsprechend.
  3. Mit Forderungen gegen H2O-Wasserbetten darf der Kunde nur aufrechnen, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht darf der Kunde nur ausüben, wenn und soweit sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag wie die Forderung von H2O-Wasserbetten beruht.

§ 4 Lieferung

  1. Liefertermine oder – fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Jede Angabe und/oder Bestätigung von Lieferterminen oder – fristen durch H2O-Wasserbetten steht unter den Vorbehalten der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung mit allen zur Herstellung der Ware erforderlichen Bestandteilen. Dies gilt nicht, wenn und soweit H2O-Wasserbetten ausdrücklich einem Fixgeschäft zugestimmt hat. H2O-Wasserbetten informiert den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferung.
  3. Die Einhaltung der Lieferpflichten von H2O-Wasserbetten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  4. Wegen Lieferverzugs darf der Kunde vom Vertrag erst dann zurücktreten, wenn er H2O-Wasserbetten schriftlich eine Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen gesetzt hat. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Liefertermin ausdrücklich als Fixtermin vereinbart wurde, wenn die Vertragserfüllung von H2O-Wasserbetten ausdrücklich verweigert wurde. In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung, Liefersperre durch Hersteller oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist H2O-Wasserbetten für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.
  5. Im Falle einer Rückrufaktion/Lieferstopp durch einen Hersteller kann der Kunde die betroffene Ware zurückgeben und erhält dafür Ersatz. Sollte der Ersatz nicht sofort verfügbar sein, erhält der Kunde auf Wunsch Leihware und H2O-Wasserbetten informiert den Kunden, wenn die Ersatzware zur Abholung wieder verfügbar ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund einer Rückrufaktion/Lieferstopps durch den Hersteller ist ausgeschlossen.
  6. Die Lieferung von kompletten Schlafsystemen (u.a. Boxspringbetten), Matratzen, Lattenrosten, Bettgestellen, Toppern und sonstigen Bettwaren erfolgt ferner unter folgenden Hinweisen und Bedingungen:
    a. Soweit die Lieferung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt, haftet dieser für alle Angaben auch im Hinblick auf die Größe und die Beanspruchung der Ware.
    b. Handelsübliche Toleranzen werden vom Kunden akzeptiert. Dies gilt insbesondere auch für Sondermaße und Einzelanfertigungen.
c. Matratzen, Boxen und Topper haben anfänglich einen spezifischen Eigengeruch, der jedoch harmlos ist und sich beim Gebrauch nach kurzer Zeit verflüchtigt.

§ 5 Annahmeverzug des Kunden

  1. Der Kunde kommt in Annahmeverzug, sobald er acht Wochen nach der im Auftrag angegebenen maximalen Lieferzeit die Ware noch nicht entgegengenommen hat. Über einen drohenden Annahmeverzug informiert
    H2O-Wasserbetten den Kunden schriftlich zwei Wochen im voraus.
  2. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist H2O-Wasserbetten berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  3. Sofern die Voraussetzungen von Absatz 1 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldenverzug geraten ist.

§ 6 Erfüllungsort – Gefahrübergang

  1. Erfüllungsort für Warenlieferungen ist das Lager von H2O-Wasserbetten, Erfüllungsort für Zahlungen ist der Geschäftssitz von H2O-Wasserbetten.
  2. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch H2O-Wasserbetten an den Versandbeauftragten bzw. den Kunden.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. H2O-Wasserbetten behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung (bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung) vor. Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.
  2. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von H2O-Wasserbetten ausdrücklich hinzuweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit H2O-Wasserbetten die Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde. Der Kunde teilt H2O-Wasserbetten jeden Wohnortwechsel mit.

§ 8 Montage

  1. Hat der Kunde hinsichtlich der Montage Bedenken wegen der Eignung der Räumlichkeiten insbesondere auch die Zufahrt und der Zugang -, so hat er dies H2O-Wasserbetten vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen. Daraus resultierender Mehraufwand geht zu Lasten des Kunden.

§ 9 Gewährleistung

  1. Im Falle eines Mangels hat der Kunde die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.
  2. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Eventuelle Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
  3. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt für die Gewährleistungsansprüche des Kunden Folgendes als vereinbart: Offensichtliche Mängel müssen gegenüber dem Anbieter unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekannt werden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat. Gewährleistungsansprüche verjähren – außer im Fall von Schadensersatzansprüchen – innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Unternehmer.